Partyservice-Seenland


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Hauswirtschaftsservice - häufig gestellte Fragen



Kommt immer der selbe Mitarbeiter zu mir?
- Ja, Sollten Sie uns für bestimmte Arbeiten regelmäßig beauftragen, kommt immer der selbe Mitarbeiter zu Ihnen.

Wie bezahle ich meine Rechnung?
- Sie bezahlen uns bequem per Überweisung, auf Rechnung. Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste beim Finanzamt geltend machen wollen, werden diese nur anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt wurden.

Sind alle Ihre Mitarbeiter angemeldet und versichert?
- Ja. Alle unsere Mitarbeiter/innen sind ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen angemeldet und Haftpflicht-, Schlüssel- und Unfallversichert.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter erkrankt. Halten Sie den Termin dennoch ein?
- Ja. Wenn ein Mitarbeiter krank wird, dann schicken wir eine Vertretung, wenn Sie es wünschen.

Stellen Sie Rechnungen aus?
- Ja. Sie bekommen von uns eine ordentliche Rechnung, egal ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind.

Kann ich Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen?
- Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungsumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Kann man Sie auch einmalig beauftragen?
- Ja. Wir kommen zur Einmalreinigung genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, wenn Sie das wünschen. Wir passen uns ganz Ihren Bedürfnissne an.

Putzen Sie auch während meiner Abwesenheit?
- Ja, ob Sie unterwegs sind, in der Arbeit oder im Urlaub: Sie können sich darauf verlassen, daß alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Wenn Sie wieder nach Hause kommen, ist alles schon erledigt



Ihr Hauswirtschaftsservice Mandy Schulze


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