Hauswirtschaftsservice - häufig gestellte Fragen
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Kommt immer der selbe Mitarbeiter zu mir?
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Ja, Sollten Sie uns für bestimmte Arbeiten regelmäßig beauftragen, kommt immer der selbe Mitarbeiter zu Ihnen.
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Wie bezahle ich meine Rechnung?
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Sie bezahlen uns bequem per Überweisung, auf Rechnung. Wenn Sie Rechnungen für haushaltsnahe Dienste beim
Finanzamt geltend machen wollen, werden diese nur anerkannt, wenn sie per Überweisung bezahlt wurden.
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Sind alle Ihre Mitarbeiter angemeldet und versichert?
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Ja. Alle unsere Mitarbeiter/innen sind ordnungsgemäß bei den zuständigen Stellen angemeldet und Haftpflicht-, Schlüssel- und Unfallversichert.
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Was passiert, wenn ein Mitarbeiter erkrankt. Halten Sie den Termin dennoch ein?
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Ja. Wenn ein Mitarbeiter krank wird, dann schicken wir eine Vertretung, wenn Sie es wünschen.
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Stellen Sie Rechnungen aus?
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Ja. Sie bekommen von uns eine ordentliche Rechnung, egal ob Sie Privatkunde oder gewerblicher Kunde sind.
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Kann ich Aufwendungen für haushaltnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen?
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Ja. Seit dem 01.01.2009 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR
im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Rechnungsumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.
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Kann man Sie auch einmalig beauftragen?
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Ja. Wir kommen zur Einmalreinigung genauso gern wie gelegentlich bei Bedarf oder regelmäßig, wenn Sie das wünschen. Wir passen uns ganz Ihren Bedürfnissne an.
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Putzen Sie auch während meiner Abwesenheit?
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Ja, ob Sie unterwegs sind, in der Arbeit oder im Urlaub: Sie können sich darauf verlassen, daß alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Wenn
Sie wieder nach Hause kommen, ist alles schon erledigt
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Ihr Hauswirtschaftsservice Mandy Schulze
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